Aktuelles

Am 21.07.26 wurden die Förderbedingungen für energetische Sanierungen neu ausgerichtet. Für die Förderung von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energie wurde eine entsprechende Degression der Förderbeträge im KfW-Programm 458 eingeführt.

Die Förderung von energetischen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle über das Programm BAFA BEG Einzelmaßnahmen ist weiterhin möglich. In Verbindung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sind erhöhte Förderbeträge erreichbar. 

Die Komplettsanierung zum sog. KfW-Effizienzhaus hat auf Grund massiv gekürzter Tilgungszuschüsse an Attraktivität verloren. Außerdem können so geförderte Vorhaben nicht mehr mit BAFA-Einzelmaßnahmen oder KfW-Heizungstausch kombiniert werden. 

Das Effizienzhaus 55 im Neubau wird sicher bis 31.12.2026 gefördert.